Allgemeine Mietvertragsbedingungen
Abschluss des Mietvertrages und Personendaten
1. Sie können Ihr Reisemobil persönlich, schriftlich, telefonisch oder per
E-Mail buchen. Grundlage ist der jeweils gültige
Mietprospekt.
2. Der Mietvertrag kommt mit Abschluss des vom Mieter und Vermieter
unterschriebenen, schriftlichen Mietvertrages
zustande.
3. Das Übergabe-/Rücknahmeprotokoll ist ebenso wie diese
Mietvertragsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages.
4. Mieter und eingetragene Fahrer des Mietfahrzeugs erklären sich
einverstanden, dass persönliche Daten vom
Vermieter gespeichert werden.
5. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug
eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine
Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die
gesetzlichen Bestimmungen über den
Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§651a-1 BGB finden auf das
Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch
entsprechend Anwendung.
Leistungen
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben
im Mietvertrag verbindlich.
2. Wir gewähren, dass ausschließlich technisch einwandfreie Fahrzeuge vermietet
werden. Wir gewähren ebenfalls,
dass die Fahrzeuge vor jeder Übergabe an einen anderen Mietkunden gemäß unserer
Checkliste überprüft werden.
3. Unsere Preise schließen ein:
a) freie KM nach Angabe in der jeweils gültigen Mietpreisliste
b) 2 gefüllte 11kg Gasflaschen
c) folgende Versicherungen
Kfz Haftpflichtversicherung
Kfz-Vollkasko- (Selbstbeteiligung je Schadenfall € 1.500,--)
Kfz-Teilkasko- (Selbstbeteiligung je Schadenfall € 500,--)
d) Kosten für Verschleißreparaturen (jedoch nicht Schäden an den Reifen) und
fällige Wartungen
e) Ferner stellen wir Ihnen div. Kfz-Zubehör und Ausrüstungsgegenstände zur
Verfügung (siehe Inventarliste)
f) NICHT EINGESCHLOSSEN Im Mietpreis sind: Versicherung für Gegenstände die Sie
im Fahrzeug lassen. Evtl.
Kosten für einen zusätzlichen Versicherungsschutz, Verbrauchsmaterial: Diesel,
Benzin, Gas etc.
g) Wäsche, Geschirr, Campingmöbel (lt. Absprache zu buchbar), PKW-Unterstellung
Reise-Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist in Ihrem Mietpreis nicht
eingeschlossen!
Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die spätestens 7 Tage nach
Erstellung des Mietvertrages jedoch
vor Antritt der Miete, abgeschlossen werden muss. Diese können wir für Sie
abschließen.
Bezahlung
Bei Vertragsabschluss sind 30% der Mietsumme, mindestens € 250,00 als Anzahlung
zu leisten. Die Restzahlung des
Mietpreises muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Ist der Betrag
nicht überwiesen worden, erfolgt
automatisch eine Stornierung der Reservierung und Ihnen wird der entsprechende
Schadensersatz in Rechnung
gestellt. Bei Übernahme des Reisemobiles ist zusätzlich eine Kaution in Höhe
von € 1.000,00 in bar oder per EC-
Lastschrifteneinzug (nur von deutschen Banken) an die Übergabestelle zu zahlen.
Die Kaution kann durch den
Abschluss einer Zusatzversicherung auf € 250,00 verringert werden. Unterlagen
überreichen wir Ihnen gerne. Die
Kaution wird dem Mieter bei ordnungsgemäßer Rückgabe innerhalb von 7 Werktagen
per Überweisung
zurückerstattet. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die
Aushändigung der Mietunterlagen und des
Mietfahrzeuges nicht möglich.
Übergabe und Rücknahme
1. Ort und Zeiten der Übergabe werden Ihnen in den Mietunterlagen mitgeteilt.
2. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll (Mietvertrag) von Ihnen und
uns unterzeichnet. Durch die
vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des
Fahrzeuges an.
3. Sie verpflichten sich, uns das Fahrzeug termingerecht und voll getankt
(bitte letzten Tankbeleg vorzeigen)
im vertragsgemäßen Zustand an dem Übergabeort wieder zur Verfügung zu stellen.
4. Wenn Sie Ihre Reise während der Mietzeit verlängern wollen, wenden Sie sich
bitte an den Vermieter. Eine solche
Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Reisemobil verfügbar ist.
5. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges sind Sie zum Schadensersatz
verpflichtet, und zwar pro angefangene
Stunde 30,- €.
Für die Fahrzeug Innen-/Außenreinigung incl. WC berechnen wir Ihnen 175,00 €.
( Je nach Verschmutzung, auch nach Aufwand mehr)
6. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist, bleibt Ihnen
unbenommen.
Besondere Obliegenheiten des Mieters
1. Das Fahrzeug darf von Ihnen selbst, dem/n im Mietvertrag angegebenen
Fahrer/n gelenkt werden, sofern der
jeweilige Fahrzeugführer mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr
im Besitz einer für die
Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen
dem Vermieter Namen und Anschrift
aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben. Der Mieter haftet im vollen
Umfang für die von ihm bestimmten
Fahrer.
2. Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und
Fahrunterricht
b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven
oder sonst gefährlichen Stoffen
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach
dem Recht des Tatortes mit
Strafe bedroht sind.
d) zur Weitervermietung oder Verleihung
e) bei Schäden oder Mängel, die seine Verkehrsfähigkeit entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften
beeinträchtigen oder Personen der Sachen gefährden
f) zur entgeltlichen Beförderung von Personen
g) zum Schleppen, Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeuges oder
Anhänger
h) bei Überladung des Fahrzeuges
i) von Personen die falsche Angaben über ihre pers. Verhältnisse (z.B.: Namen,
Alter, Anschrift,
Fahrerlaubnis) gemacht haben
j) von Personen, die nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins sind oder die
unter Einfluss von Alkohol
oder Drogen stehen, Übermüdet sind oder nicht im Besitz ihrer vollen geistigen
und körperlichen Kräften
Besondere
Obliegenheiten des Mieters
3. Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des
Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen
von Ihnen bis zum Preis von € 150,00 ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden.
Sofern die Summe € 150,00
übersteigt, dürfen Reparaturen nur mit Genehmigung des Vermieters in Auftrag
gegeben werden. Die insoweit
angefallenen bzw. genehmigten Reparaturkosten erstattet der Vermieter NUR gegen
Vorlage der entsprechenden
Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet. Grundsätzlich sind nur
Vertragswerkstätten der jeweiligen
Fahrzeughersteller aufzusuchen. Durchführung von Inspektionen müssen vorher
abgesprochen werden. Eventuell
erforderliche Ölwechsel müssen unbedingt eingehalten werden. Für Schäden aus
der Nichteinhaltung haftet der
Mieter. Verkehrsunfälle an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind
grundsätzlich polizeilich aufnehmen zu lassen
und unverzüglich dem Vermieter zu melden. Das Gleiche gilt bei Schäden durch
Naturgewalten und Wildschäden.
Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls dem
Vermieter unverzüglich
mitzuteilen. Ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden.
4. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit
dem Fahrzeug stehen, sind
dem Vermieter sofort telefonisch mitzuteilen, damit dieser entsprechende
Maßnahmen (z.B. die Ersatzteilbestellung)
in die Wege leiten kann.
5. Sorgfaltpflicht: Der Mieter ist gehalten, die bei der Übergabe und
Einweisung des Fahrzeuges erhaltenen Hinweise
zur Bedienung des Fahrzeuges, der Einrichtung und Ausstattung zu lesen und zu
beachten. Insbesondere sind die in
der Bordmappe des Fahrzeuges befindlichen Merkblätter, Hinweise und
Bedienungsanleitungen noch einmal
sorgfältig zu lesen und zu befolgen, damit Schäden durch falsches Verhalten und
falsche Bedienung ausgeschlossen
werden.
6. Da unsere Fahrzeuge auch an Allergiker vermietet werden ist das Rauchen
sowie Tierhaltung in unseren
Fahrzeugen nicht gestatten. Sollte aus diesen Gründen einen besondere Reinigung
fällig werden, entstehen Ihnen
Zusatzkosten von mindestens € 500,00
7. Der Vermieter verpflichtet sich, das Reisemobil mit Sorgfalt zu benutzen und
die Verkehrssicherheit des Reisemobiles
zu überwachen. Öl, Wasserstände sowie Reifendruck sind bei jedem Tanken zu
prüfen und ggf. zu korrigieren. Er ist
des weiteren verpflichtet Gasflaschen zu schließen, die Wasserpumpe
abzuschalten und alle Fenster und Dachluken
am Reisemobilaufbau zu schließen und zwar vor Antritt jeder Fahrt. „Grob
fahrlässig“ entstandene Schäden werden
von der Versicherung keinesfalls bezahlt. Hier haftet der Mieter vollständig
für den entstandenen Schaden und die
entstandenen Kosten. Insbesondere wird die Nichtbeachtung der in der Bordmappe
befindlichen Hinweise und die
Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen und –breiten als „grob fahrlässig“ gesehen.
Das Einfüllen von Kraftstoff in den
Frischwassertank oder Wasser in den Kraftstofftank wird als grob fahrlässig
gesehen. Gelangt Kraftstoff in das
Wassersystem muss dieses vollkommen erneuert werden. Die Kosten sind
vollständig vom Mieter zu tragen!
8. Wir gehen davon aus, dass vom 1.März bis 31.Oktober jeden Jahres keine
winterlichen Bedingungen zu erwarten
sind. Es sind keine Winterreifen auf den Mietfahrzeugen montiert! Machen die
Straßenverhältnisse bzw. die
Reiseroute das Fahren mit Winterreifen erforderlich, so muss der Mieter dafür
Sorge tragen, dass Winterreifen
montiert sind. Diese können in begrenzter Anzahl ggf. von uns gemietet werden.
Schlimmstenfalls darf das Fahrzeug
ohne geeignete Bereifung vorübergehend nicht bewegt werden. Bei Fahrten in
nordische Länder bzw. über höher
gelegene Straßen sind immer schlechtere Bedingungen zu erwarten!
9. Die gesamte Wasseranlage ist vor beginnenden Frost zu entleeren. Bei einigen
Fahrzeug Typen ist mit
entsprechendem Heizen der Betrieb der Wasseranlage möglich.
10. Der Mieter haftet für Gefahren aus der Handhabung der Gasanlage gegenüber
Dritter allein und hält den Vermieter
von eventuellen Schadensersatzansprüchen frei.
Haftung
1. Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für alle Schäden soweit Deckung im Rahmen der für das
Fahrzeug abgeschlossenen
Versicherungen besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden
sowie Nichterfüllung und Verzug,
beschränkt sich die Haftung furch den Vermieter bei Sach- und Vermögensschäden
nur auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Alle weitergehenden Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des
Vermieters, sind ausgeschlossen. Für die
Qualität des eingefüllten Wassers müssen wir jegliche Haftung ausschließen. Der
Mieter verpflichtet sich nur
einwandfreies Trinkwasser mit einem Zusatz zur Entkeimung und Konservierung des
Wassers nachzufüllen. Der
Mieter ist für die Qualität des Wassers allein verantwortlich! Die
Wasserversorgungsanlage entspricht dem Stand der
neuesten Technik.
2. Haftung des Mieters:
a) Sie haften bei von Ihnen verschuldeten Unfallschäden beschränkt auf den
Selbstbeteiligungsbetrag der
Vollkaskoversicherung. So lange die Schuldfrage ungeklärt ist, sind wir
berechtigt von der Kaution einen
Teilbetrag bis zur Höhe Ihrer Selbstbeteiligung zurückzuhalten. Für
Beschädigungen oder Fehlende
Gegenstände ist Ersatz zu leisten. Auch für nicht vom Mieter verursachte
Schäden am Mietfahrzeug haftet
der Mieter im Rahmen der Obhutpflicht für das gemietete Fahrzeug, es sei denn,
das Versicherungen den
Mieter ganz oder teilweise von dieser Haftung befreien.
b) Sie haften unbeschränkt, sofort Sie den Schaden durch Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit herbeigeführt
haben oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit
entstanden ist. Wenn Sie
Unfallflucht begehen, haften Sie ebenfalls unbeschränkt.
c) Der Mieter haftet für alle nachträglich eingehenden Forderungen, die aus
seinem Fehlverhalten resultieren.
(Bußgelder, Mautforderungen, Zollvergehen etc.)
d) Sie haften im Übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen
nicht berechtigten Fahrer oder
zu verbotenem Zweck, durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des
Fahrzeuges
entstanden sind.
e) Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die
der Mieter bei der Rückgabe
des Fahrzeuges zurücklässt. Der Mieter bestätigt, dass er die allgemeinen
Versicherungsbedingungen
(Haftpflicht, Kasko und Schutzbrief) kennt. Auf Wunsch können sie beim
Vermieter eingesehen werden. Der
Vermieter unterwirft sich im eigenen und im Namen der von ihm ausgesuchten
Fahrer des Fahrzeuges
diesen Bedingungen und verpflichtet sich und seine Fahrer alle hiernach
gestehenden Obliegenheiten der
Versicherten zu erfüllen und nichts zu tun oder zu unterlassen, was den
Versicherungsschutz einschränkt.
Im Versicherungsfall hat er dem Vermieter bzw. der Versicherung jede gewünschte
Auskunft zu erteilen.
f) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von etwaigen Ansprüchen Dritter
freizuhalten
g) Der Unterzeichner des Vertrages haftet neben der Person, Firma, Organisation
für die er den Mietvertrag
abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner
h) Schließt der Mieter einen Vermittlungsvertrag ab, so ist jegliche Haftung
des Vermittlers gegenüber dem
Mieter oder Dritten ausgeschlossen. Der Vermittler hat sich bestmöglich darum
bemüht, dem Mieter das
Fahrzeug im vertragsgerechten Zustand zu übergeben. Da der Vermittler jedoch
nicht der Eigentümer ist,
muss seine Haftung gegenüber dem Mieter oder Dritten auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit beschränkt
werden.
Umbuchung,
Rücktritt durch den Mieter
1. Wir weisen darauf hin, dass ein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht
besteht. Des Weiteren wird darauf
hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen des § 312 Abs. (3)
Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht
gleichfalls nicht besteht.
2. Wir räumen jedoch kulanzhalber dem Mieter ein Rücktrittsrecht ein, welches
unbedingt schriftlich erfolgen muss. Im
Falle des Rücktritts stellen wir die folgenden Stornogebühren in Rechnung , bei
deren Festlegung entsprechend den
Grundsätzen von § 537 Abs.1 Satz 2 BGB ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige
Vermietung berücksichtigt sind:
a) bis zu 50 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
b) vom 49. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
c) vom 14. Tag bis 1. Tag vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
d) Am Tag des Mietbeginn oder der Nichtabnahme 90% des Mietpreises
Sonstiges
1. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht
oder nur in geringerer Höhe
entstanden ist.
2. Für eine Änderung der Buchung (zusätzliche Tage oder andere Uhrzeiten) wenn
überhaupt möglich, müssen wir für
den anfallenden Aufwand 20,00 € berechnen.
3. Bei früherer Rückgabe als im Mietvertrag vereinbart, ist eine anteilige
Rückerstattung nicht möglich!!!
4. Steht aus bestimmten Gründen (z.B. durch Unfallschaden beim Vormieter oder
ähnlichen Gründen) das von Ihnen
gemietete Fahrzeug nicht zur Verfügung, werden wir uns bemühen, Ihnen ein
gleichwertiges (in Größe und Wert des
Fahrzeuges) oder höherwertiges Wohnmobil zu beschaffen. Abweichungen in Detail
und Grundriss müssen von
Ihnen akzeptiert werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Durch
Änderung der Größe/Gewicht des
Ersatzfahrzeuges entstehende Mehrkosten z. B. bei gebuchten Fähren, sind vom
Mieter zu tragen.
5. Es können alle westeuropäischen Länder bereist werden. Fahrten in einige
osteuropäische Länder sind nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Kfz-Versicherung gestattet.
6. Für die Einhaltung der Pass-, Visa, -Zoll-, Maut-, Devisen und
Gesundheitsbestimmungen sind Mieter und
Mitreisende selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dies er Bestimmungen
erwachsen können, gehen zu Lasten dieser Personen.
7. Bei Streitigkeiten aus dem Mietvertrag gilt als Gerichtsstand Meldorf.
Änderungen und Ergänzungen des
Mietvertrages werden nur wirksam, wenn diese von der Geschäftsleitung
schriftlich bestätigt sind.
8. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieses Vertrages hat nicht
die Unwirksamkeit es gesamten
Vertrages zur Folge.
Schülper Str. 14
25764 Wesselburen
Kontakte
Tel. (0 48 33) 24 64
Fax (0 48 33) 18 19
info@wohnmobil-vermietung-schrader.de
Follow us