Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietvertragsbedingungen
Abschluss des Mietvertrages und Personendaten
1. Sie können Ihr Reisemobil persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail buchen. Grundlage ist der jeweils gültige
Mietprospekt.
2. Der Mietvertrag kommt mit Abschluss des vom Mieter und Vermieter unterschriebenen, schriftlichen Mietvertrages
zustande.
3. Das Übergabe-/Rücknahmeprotokoll ist ebenso wie diese Mietvertragsbedingungen Bestandteil des Mietvertrages.
4. Mieter und eingetragene Fahrer des Mietfahrzeugs erklären sich einverstanden, dass persönliche Daten vom
Vermieter gespeichert werden.
5. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine
Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den
Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§651a-1 BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch
entsprechend Anwendung.
Leistungen
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich.
2. Wir gewähren, dass ausschließlich technisch einwandfreie Fahrzeuge vermietet werden. Wir gewähren ebenfalls,
dass die Fahrzeuge vor jeder Übergabe an einen anderen Mietkunden gemäß unserer Checkliste überprüft werden.
3. Unsere Preise schließen ein:
a) freie KM nach Angabe in der jeweils gültigen Mietpreisliste
b) 2 gefüllte 11kg Gasflaschen
c) folgende Versicherungen
Kfz Haftpflichtversicherung
Kfz-Vollkasko- (Selbstbeteiligung je Schadenfall € 1.500,--)
Kfz-Teilkasko- (Selbstbeteiligung je Schadenfall € 500,--)
d) Kosten für Verschleißreparaturen (jedoch nicht Schäden an den Reifen) und fällige Wartungen
e) Ferner stellen wir Ihnen div. Kfz-Zubehör und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung (siehe Inventarliste)
f) NICHT EINGESCHLOSSEN Im Mietpreis sind: Versicherung für Gegenstände die Sie im Fahrzeug lassen. Evtl.
Kosten für einen zusätzlichen Versicherungsschutz, Verbrauchsmaterial: Diesel, Benzin, Gas etc.
g) Wäsche, Geschirr, Campingmöbel (lt. Absprache zu buchbar), PKW-Unterstellung
Reise-Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist in Ihrem Mietpreis nicht eingeschlossen!
Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die spätestens 7 Tage nach Erstellung des Mietvertrages jedoch
vor Antritt der Miete, abgeschlossen werden muss. Diese können wir für Sie abschließen.
Bezahlung
Bei Vertragsabschluss sind 30% der Mietsumme, mindestens € 250,00 als Anzahlung zu leisten. Die Restzahlung des
Mietpreises muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Ist der Betrag nicht überwiesen worden, erfolgt
automatisch eine Stornierung der Reservierung und Ihnen wird der entsprechende Schadensersatz in Rechnung
gestellt. Bei Übernahme des Reisemobiles ist zusätzlich eine Kaution in Höhe von € 1.000,00 in bar oder per EC-
Lastschrifteneinzug (nur von deutschen Banken) an die Übergabestelle zu zahlen. Die Kaution kann durch den
Abschluss einer Zusatzversicherung auf € 250,00 verringert werden. Unterlagen überreichen wir Ihnen gerne. Die
Kaution wird dem Mieter bei ordnungsgemäßer Rückgabe innerhalb von 7 Werktagen per Überweisung
zurückerstattet. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die Aushändigung der Mietunterlagen und des
Mietfahrzeuges nicht möglich.
Übergabe und Rücknahme
1. Ort und Zeiten der Übergabe werden Ihnen in den Mietunterlagen mitgeteilt.
2. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll (Mietvertrag) von Ihnen und uns unterzeichnet. Durch die
vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an.
3. Sie verpflichten sich, uns das Fahrzeug termingerecht und voll getankt (bitte letzten Tankbeleg vorzeigen)
im vertragsgemäßen Zustand an dem Übergabeort wieder zur Verfügung zu stellen.
4. Wenn Sie Ihre Reise während der Mietzeit verlängern wollen, wenden Sie sich bitte an den Vermieter. Eine solche
Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Reisemobil verfügbar ist.
5. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar pro angefangene
Stunde 30,- €.
Für die Fahrzeug Innen-/Außenreinigung incl. WC berechnen wir Ihnen 175,00 €.
( Je nach Verschmutzung, auch nach Aufwand mehr)
6. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, bleibt Ihnen
unbenommen.
Besondere Obliegenheiten des Mieters
1. Das Fahrzeug darf von Ihnen selbst, dem/n im Mietvertrag angegebenen Fahrer/n gelenkt werden, sofern der
jeweilige Fahrzeugführer mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer für die
Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen dem Vermieter Namen und Anschrift
aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben. Der Mieter haftet im vollen Umfang für die von ihm bestimmten
Fahrer.
2. Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a) zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrunterricht
b) zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit
Strafe bedroht sind.
d) zur Weitervermietung oder Verleihung
e) bei Schäden oder Mängel, die seine Verkehrsfähigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorschriften
beeinträchtigen oder Personen der Sachen gefährden
f) zur entgeltlichen Beförderung von Personen
g) zum Schleppen, Abschleppen oder Schieben eines anderen Fahrzeuges oder Anhänger
h) bei Überladung des Fahrzeuges
i) von Personen die falsche Angaben über ihre pers. Verhältnisse (z.B.: Namen, Alter, Anschrift,
Fahrerlaubnis) gemacht haben
j) von Personen, die nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins sind oder die unter Einfluss von Alkohol
oder Drogen stehen, Übermüdet sind oder nicht im Besitz ihrer vollen geistigen und körperlichen Kräften


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